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Die Aufträge von uns erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Eine anderslautende, also nicht mit unseren Aufträgen übereinstimmende Auftragsbestätigung gilt als nichtig.

Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile aus irgendwelchen Gründen nicht wirksam sein sollten.

Wir arbeiten aufgrund der AdSp neuster Fassung.
Transporte unterliegen den Bestimmungen der KVO / CMR

Wir zahlen nur unmittelbar an unsere Auftragnehmer.
Abgetretene Forderungen werden nicht berücksichtigt.

Der LKW muss mit Spanngurten ausgerüstet sein. Sie erhalten an der Ladestelle evtl. Lieferscheine in englischer Sprache. Diese sind ebenfalls vom Empfänger mit Unterschrift und Stempel quittieren zu lassen!!! Bei Um Verfügung vom Empfänger sind wir immer vorab zu informieren. Der Boden muss besenrein und ohne Defekte sein. Ebenfalls die Plane. Bei Nichttausch werden Paletten nach Auslage und Beleg berechnet. Europaletten sind generell Zug um Zug zu tauschen, es sei denn es wird schriftlich etwas anderes vereinbart. Ladungssicherungskosten verrechnen wir lt. Auslage. Langhebelratschen € 13,50 / Stück und Kantenschoner € 2,50 / Stück. Bei Papierladungen sind immer ausreichend schwarze Kantenschoner mit zu führen. Lenk und Ruhezeiten sind strikt einzuhalten. Bei Lieferfristüberschreitung haften Sie für alle Schäden in voller Höhe.

Kundenschutz gegenüber unseren Kunden und Neutralität gelten als vereinbart. Für Verletzungen des Kundenschutzes durch den Auftragnehmer gilt pro Verletzung eine schadensunabhängige Pauschale in Höhe von je € 15.000,00 als vereinbart, welche von offenen Frachtrechnungen in Abzug gebracht werden kann. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens ist dem Auftraggeber vorbehalten. Unsere Ladeaufträge dürfen nur Gesetzes Konform von Ihnen durchgeführt werden. Ein Storno durch einen unserer Kunden befreit uns von der Zahlung der Fehlfracht oder sonstigen Schadensersatzansprüchen.

VERSICHERUNG:
CMR/KVO Eindeckung nach Artikel 23 CMR / HGB durch Sie. Sollten Sie niedriger versichert sein, müssen Sie uns dies sofort melden. Wir decken dann für Sie gem. Auslage ein.

BESONDERHEITEN:
Abrechnung nur gegen quittierten CMR und Original Lieferschein des Kunden mit Quittung des rechtmäßigen Empfängers. Das Zahlungsziel beginnt mit dem Eingang Ihrer Rechnung in unserem Haus. (45 Tage) Wir übernehmen keine Kosten bei Überladung. Der Lade und Entlade Tag sind Standgeld frei. (Je 24 Std.) Unsere Frachtverträge gelten bei Durchführung von Ihnen als akzeptiert. Vertragssprache ist deutsch. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln.

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